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Siegfried Kauder zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: 'Bundestag hat bei Gesetzgebung Heft... PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 7. September 2011
Berlin (pressrelations) -
Siegfried Kauder zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Bundestag hat bei Gesetzgebung Heft in der Hand"


Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder, der den Deutschen Bundestag in dem Verfahren in Karlsruhe vertreten hat:

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass das Parlament seiner Verpflichtung nachzukommen hat, Regierungsvorlagen kritisch zu prüfen. Der Bundestag hat danach bei der Gesetzgebung das Heft in der Hand und darf sich bei seinen Beratungen nicht unter Druck setzen lassen. Damit unterstreicht Karlsruhe das Recht der Parlamentarier, über die wesentlichen Elemente der Euro-Rettungspakete frei zu entscheiden. Das Gericht räumt den Abgeordneten einen breiten Raum politischer Gestaltung ein, zieht aber auch klare Grenzen: Der Versuchung, parlamentarische Rechte "vertrauensvoll" in die Hände der Regierung zu geben, hat das Parlament zu widerstehen. Es entspricht dem Wählerauftrag, eigenständig und selbstbewusst auch Regierungsvorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. Dieser Verpflichtung ist der Bundestag nachgekommen.


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Bundestagspräsident Lammert zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: 'Gewinner ist die... PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 7. September 2011
Berlin (pressrelations) -
Bundestagspräsident Lammert zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Gewinner ist die parlamentarische Demokratie"


Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Rettungsmaßnahmen für Griechenland und den Euro "sehr zufrieden" gezeigt. Das gelte sowohl für die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden, als auch für die Urteilsbegründung, sagte Lammert in Berlin. "Gewinner ist die parlamentarische Demokratie", sagte Lammert.

Er sehe sich in seiner Auffassung bestärkt, dass es "ohne eine konstitutive Mitwirkung des Parlaments keine verfassungsfesten Lösungen gibt". Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigung auf andere Akteure übertragen dürfe.

Nach Ansicht Lammerts habe das Bundesverfassungsgericht durch die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden deutlich gemacht, "dass es eine mangelhafte Sorgfalt in den bisher stattgefundenen Gesetzgebungen offensichtlich nicht gibt".

Im Hinblick auf künftige Entscheidungen hat der Bundestagspräsident hervorgehoben, dass nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "für jede einzelne neue Hilfsmaßnahme die Zustimmung des Bundestages erforderlich ist". Dagegen reiche die Mitwirkung des Haushaltsausschusses anstelle des Plenums, wenn es sich um Abwicklung getroffener Entscheidungen handle. Das entspreche der Unterscheidung, die er in den vergangenen Wochen in die Diskussion eingebracht habe und die jetzt Grundlage des Gesetzgebungsverfahrens in den Fraktionen sei.

Wichtig ist dem Bundestagspräsidenten auch der Hinweis der Karlsruher Richter auf den notwendigen Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Einschätzung der Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen. Lammert wies darauf hin, dass im Eilurteil des Bundesverfassungsgerichts noch vom "Einschätzungsspielraum der Bundesregierung" die Rede gewesen sei.


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Deutsche Tierschutzaktivisten treten an Schweizer Grenze in Hungerstreik für Delfin-Importverbot PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 7. September 2011
Hagen (pressrelations) -
Deutsche Tierschutzaktivisten treten an Schweizer Grenze in Hungerstreik für Delfin-Importverbot


(Deutschland/Schweiz – 07.09.2011) - Am kommenden Wochenende wollen Tierschutzaktivisten der deutschen Organisationen ProWal und Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) am Schweizer Grenzübergang in Konstanz/Kreuzlingen eine Hungerstreik-Demonstration durchführen. Sie fordern von den Schweizer Parteien und Nationalratsmitgliedern die Zustimmung zu einem ausnahmslosen Importverbot für Delfine in die Schweiz und die Schließung des Delfinariums im Vergnügungspark Conny-Land in Lipperswil. Ähnliche Aktionen führten ProWal und WDSF bereits erfolgreich im In- und Ausland durch.

Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und juristische Interventionen erzielten
die Delfinschützer von ProWal und WDSF bereits die Schließung von Delfinarien in Deutschland (Münster und Soltau) und in der Türkei (Bodrum).

Andreas Morlok, Geschäftsführer von ProWal: "Es gibt nur noch das ConnyLand- Delfinarium in der Schweiz im Kanton Thurgau. Die Todesrate von Delfinen ist dort enorm hoch. Sechs tote Delfine, darunter drei Babys, in den letzten drei Jahren dokumentieren, dass Delfine in solch einem Delfinarium weder tier- noch artgerecht gehalten werden können. Trotz jahrzehntelanger Delfinhaltung ist es dem Betreiber unter der Leitung der Zirkus-Familie Gasser nicht gelungen, eine nachhaltige Zucht aufzubauen. Rund 30 Delfine fanden dort ihren Tod. Um Inzucht zu vermeiden und um die Zucht mutwillig fortzusetzen, sind die Betreiber auf weitere Delfin-Importe angewiesen. Bisher sind jedoch sämtliche nachhaltigen Zuchtbemühungen von Delfinen in allen Delfinarien Europas gescheitert. Nach 40 Jahren Delfinhaltung gibt es in ganz Europa keinen einzigen Delfin in dritter Generation. Die Tiere sind für die Haltung in Gefangenschaft nicht geeignet. Die Conny-Land AG bemüht sich jetzt nach unseren bisherigen Protesten, in das Europäische Erhaltungszuchtprogramm (EEP) für Delfine aufgenommen zu werden. Mitglieder des EEP können Delfine, auch Wildfänge, aus anderen Delfinarien tauschen. Wir haben bereits beim EEP interveniert, dass sich das Delfinarium im ConnyLand für eine nachhaltige Zucht nicht eignet und eine Aufnahme abzulehnen sei. Die Anlage muss geschlossen werden, um weiteres Tierleid zu vermeiden."

Anlässlich ihrer Informationsveranstaltung für ein Delfin-Importverbot wollen die Tierschützer am Wochenende, darunter auch Teilnehmer aus der Schweiz, in einen zweitägigen Hungerstreik treten, um auf Ihre Forderung aufmerksam zu machen. Geplant ist eine 50 Meter lange Kette in den Schweizer Nationalfarben mit 20 Plastikdelfinen, die von Schwimmern und Tauchern direkt an der Grenze zur Schweiz ins Wasser gelassen werden. 1000 Kerzen sollen die Aktion illuminieren.

Die beiden Tierschutzorganisationen haben vor den Eidgenössischen Wahlen im Oktober alle politisch Tätigen des Kanton Thurgaus, Mitglieder des Nationalrates und sämtliche Schweizer Parteien angeschrieben und um Stellungnahme zu einem Importverbot für Delfine gebeten.

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP Schweiz) antwortete: "Sollte es den Betreibern von Connyland nun aber nicht gelingen, die erhobenen Vorwürfe rasch zu beseitigen, bzw. die Missstände gemäß Tierschutzverordnung rasch und umfassend zu beheben, unterstützen wir die mittelfristige Schließung von Connyland."

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP): "Aufgrund Ihrer Einschätzung unterstützt die EVP die Forderung, das Delfinarium (nicht das ganze Conny-Land) im Conny-Land mittelfristig zu schließen. Für ein generelles Importverbot oder ein Halteverbot von Delfinen in Zoos und Aquarien besteht für die EVP zum jetzigen Zeitpunkt hingegen kein Anlass."

Bea Heim, Nationalrätin, meint: "Wer Delfine liebt, steckt sie nicht in Delfinarien."

Sämtliche Antworten finden sich auf der Internetseite von ProWal: http://www.walschutzaktionen.de/155501/1444201.html.

Jürgen Ortmüller, Geschäftsführer des WDSF: "Mit dem Verweis auf die Eidgenössischen Wahlen im Oktober bemühen sich nun doch einige Politiker und Parteien das Thema ernst zu nehmen. Regierungsrat Kaspar Schläpfer im Kanton Thurgau hat allerdings seine Kommunikation mit uns eingestellt, nachdem er uns schrieb: "Ihre Vorwürfe gegen mich, meine Mitarbeiter und auch gegen das Conny-Land können unter Umständen den Tatbestand der Nötigung und/oder der Ehrverletzung erfüllen." Inzwischen hat das Conny-Land beim Bezirksgericht Kreuzlingen aufgrund unserer Vorwürfe Klage gegen das WDSF und gegen ProWal erhoben. Unsere Rechtsanwälte sind mit der Sache befasst. Gegen ein türkisches Delfinarium haben wir im August vom Landgericht in Hagen Recht bekommen, dass wir den Betreiber als "Mörder von Tierschutzrechten", also als Tierquäler, bezeichnen dürfen und zum Boykott aufrufen können. So werden wir es auch für den Kanton Thurgau halten, wenn das Delfinarium in Lipperswil nicht geschlossen wird. Die Delfine können ihr Recht auf Freiheit nicht selbst verteidigen, dafür gibt es uns."

Alle Informationen zur ProWal/WDSF-Kundgebung am 10. und 11.09.2011 in Konstanz am Bodensee unter:
http://www.walschutzaktionen.de/155501/1438201.html


Pressekontakte:
WDSF (www.wdsf.eu) - Jürgen Ortmüller - Tel.: +49 (0) 151 24030 952
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