| Der Partner darf einziehen |
| Wednesday, 7. September 2011 | |
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München (pressrelations) - Der Partner darf einziehenVdW Bayern: Rechte und Pflichten des Mieters bei Untervermietung München (07.09.2011) – Die Idee ist verlockend: Beim Auszug die attraktive und günstige Mietwohnung einfach an Bekannte weitervermieten. Oder damit noch Geld verdienen und sie gegen Provision an Dritte untervermieten. Falsch gedacht. In diesen Fällen droht die fristlose Kündigung des Vermieters. Dieser Sachverhalt stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung dar, der den Vermieter, nach vorheriger Abmahnung, zur fristlosen Kündigung berechtigt (BGH Az.: VIII ZR 74/10). "Bei einer Untervermietung der Wohnung muss der Vermieter immer um Erlaubnis gefragt werden", erklärt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Wenn der Mieter die gesamte Wohnung an einen Dritten untervermieten möchte, hat er keinen Anspruch auf Zustimmung seines Vermieters, entschied der BGH. Anders verhält es sich, wenn es nur um Teile der Wohnung geht. In diesem Fall hat der Mieter bei berechtigtem Interesse auch Anspruch auf eine Untervermietung (§ 553 Absatz 1 BGB). "Berechtigtes Interesse können z.B. wirtschaftliche Gründe sein, etwa wenn die Kinder aus der großen Wohnung ausgezogen sind, und der Unterhalt zu teuer wird", erläutert Kroner. Zustimmung des Vermieters auch bei Geschwistern erforderlich Wenn Eltern oder Kinder in die Wohnung aufgenommen werden sollen, ist eine Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich. "Eine Information kommt aber sicher gut an", empfiehlt Kroner. Beim geplanten Einzug von Geschwistern müssen dem Vermieter jedoch die Gründe vorgetragen werden. Dies gilt auch beim Einzug des Lebensgefährten. In diesem Fall muss der Vermieter in der Regel seine Zustimmung geben. * * * Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse. * * * Zeichen (inkl. Leerzeichen): 1.672 * * * Der Abdruck ist frei. * * * Ansprechpartner für die Medien: Medienreferent Tobias Straubinger Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern) Stollbergstraße 7, 80539 München Telefon: (089) 29 00 20-305 Fax: (089) 228 59 40 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Internet: www.vdwbayern.de Ansprechpartner der betreuenden Agentur: Florian Schießl, Projektmanager ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation GmbH Hofer Straße 1, 81737 München Telefon: (089) 67 91 72-0 Fax: (089) 67 91 72-79 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Internet: www.commendo.de * * * Im VdW Bayern sind 461 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 330 Wohnungsgenossenschaften und 90 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 550.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen. |
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