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Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen |
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Wednesday, 10. August 2011 |
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Berlin (pressrelations) - Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen
Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben heute in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert.
Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen.
Künftige Kapitalerträge und - gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungsteuer [Glossar], deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert.
Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.
Der von den Unterhändlern Dr. Michael Ambühl (Staatssekretär Eidgenössisches Finanzdepartement) und Dr. Hans Bernhard Beus (Staatssekretär Bundesministerium der Finanzen) paraphierte Abkommenstext respektiert einerseits den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleistet anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche. Beide Seiten sind einverstanden, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.
Der vollständige Text des Abkommens wird wie üblich nach der Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in einigen Wochen veröffentlicht. Das Abkommen umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Abgeltungsteuer für die Zukunft: Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht [Glossar] gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist.
- Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, wurde vereinbart, dass die deutschen Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Die Anzahl wird für eine Zweijahresfrist innerhalb einer Bandbreite von 750 bis 999 Gesuchen liegen; anschließend findet eine Anpassung aufgrund der Ergebnisse statt. Sogenannte "Fishing Expeditions" sind ausgeschlossen.
- Vergangenheitsbesteuerung: Zur steuerlichen Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer [Glossar] zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen Zahlung sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen.
- Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland haben beschlossen, den gegenseitigen Marktzutritt für Finanzinstitute zu erleichtern. Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben. Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.
Um einerseits ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern und anderseits den Willen zur Umsetzung des Abkommens zu bekunden, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung in der Höhe von CHF 2 Mrd. verpflichtet.
Das von den Banken vorgestreckte Geld wird anschliessend mit eingehenden Steuerzahlungen verrechnet und den Banken zurückerstattet. Weiteres Vorgehen Die Verhandlungen über das Steuerabkommen wurden im Januar 2011 auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung vom Herbst 2010 aufgenommen.
Als nächster Schritt nach der Paraphierung erfolgt die Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in den nächsten Wochen. Danach müssen die Gesetzgebungsorgane beider Länder dem Abkommen zustimmen. In der Schweiz untersteht das Abkommen voraussichtlich dem fakultativen Referendum.
Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.
Kontakt
Referat für Bürgerangelegenheiten
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
E-Mail: buergerreferat(at)bmf.bund.de
Web: www.bundesfinanzministerium.de |
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UIMC auditiert erfolgreich IT-Sicherheitssystem der Aktion Mensch |
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Wednesday, 10. August 2011 |
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Wuppertal (pressrelations) - UIMC auditiert erfolgreich IT-Sicherheitssystem der Aktion Mensch
Die UIMC hatte in einem Audit zur Erlangung des BSI-Grundschutz-Zertifikats der Aktion Mensch bestätigt, dass ihr IT-System den strengen Anforderungen der ISO 27001 Grundschutz genügt. Das BSI hat aufgrund der Vorlage der Auditergebnisse das Grundschutzzertifikat erteilt.
Der Aktion Mensch e. V., Heinemannstraße 36 in 53175 Bonn, ist eine bedeutende Organisation im sozialen Bereich mit Schwerpunkten in der Förderung von Projekten und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe und der Aufklärung. Die notwendigen Mittel hierfür generiert er aus seiner Soziallotterie. Die IT der Aktion Mensch stellt die Grundlagen für die Geschäftsbereiche Lotterie und Finanzen, Marketing, Kommunikation und Aufklärung, Förderung, Personal sowie den Bereich IT O (Informationstechnologie und Organisation) dar. Hierzu zählt die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, der IT-Systeme, der Anwendungen sowie deren Administration und Support. Nicht zum Verbund gehören die zum Betrieb der Internetplattform der Aktion Mensch erforderlichen IT-Systeme.
Der Untersuchungsgegenstand wurde von Dr. Jörn Voßbein, Geschäftsführer der UIMC und lizenzierter Auditor für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz, in Übereinstimmung mit dem Zertifizierungsschema des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft. Die im Auditbericht enthaltenen Schlussfolgerungen des Auditors sind im Einklang mit den erbrachten Nachweisen, was zur Ausstellung des Zertifikats führte.
Die UIMC verfügt seit langem über erfahrene Auditoren auf dem Sektor ISO 27001 Grundschutz. Die Auditoren sind beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für die Durchführung von ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz unter der Lizenznummer BSI-IGL-0118-2007 und BSI-IGL-0102-2006 lizenziert. Der Auditteamleiter und beteiligte Mitglieder des Auditteams haben gemäß den Bedingungen des Standards die Auditierung unabhängig durchgeführt.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Auditierung gemäß ISO 27001 Grundschutz sowie zum gesamten UIMC-Leistungsprogramm unter www.uimc.de
Pressekontakt
UIMC Dr. Voßbein GmbH Co KG
Prof. Dr. Reinhard Voßbein
Nützenberger Straße 119
42115 Wuppertal
Tel.: 0202 / 265 74 - 0
Fax: 0202 / 265 74 - 19
E-Mail:
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Internet: www.uimc.de |
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