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Aktuelles
S-Bahn Berlin erhöht Fahrzeugeinsatz PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 17. August 2011
Berlin (pressrelations) -
S-Bahn Berlin erhöht Fahrzeugeinsatz


  • Zusätzliche S-Bahn-Angebote während baubedingter Einschränkungen im Regional- und U-Bahn-Verkehr
  • Linie S45 zum Flughafen Schönefeld geht im Oktober wieder in Betrieb
(Berlin, 17. August 2011) Im Fahrzeugpark der Berliner S-Bahn tritt eine weitere Entspannung ein. Mit dem Ferienende wurden zu Beginn der Woche alle Züge der Linie S7 (Ahrensfelde – Potsdam Hauptbahnhof) auf Acht-Wagen-Einheiten verstärkt. Damit stehen wegen baubedingter Einschränkungen im Regionalverkehr zwischen der Berliner Innenstadt und Potsdam Hauptbahnhof vom 26. August bis 4. September zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung.

Mit Ende der Baumaßnahme kommen diese Fahrzeuge ab 5. September auf der Linie S1 zum Einsatz. Die derzeit noch mit vier Wagen zwischen Wannsee und Frohnau fahrenden Züge werden auf sechs Wagen verlängert.

Während der Komplettsperrung des U-Bahn-Abschnitts Elsterwerdaer Platz-Wuhletal der Linie U5 vom 12. September bis 20. Oktober bietet die S-Bahn Berlin auf der Linie S5 in den Hauptverkehrszeiten zusätzliche Fahrten zwischen Mahlsdorf und Warschauer Straße an. Im Früh-Berufsverkehr besteht ein Fünf-Minuten-Takt.

Ab 24. Oktober wird auf der Linie S45 zwischen Südkreuz und Flughafen Schönefeld der Betrieb wieder aufgenommen. Gemeinsam mit der Linie S9 entsteht ein Zehn-Minuten-Takt zum südlichen Berliner Airport.

Peter Buchner, Geschäftsführer der S-Bahn Berlin, erklärt: "Wir halten an dem Ziel fest, Schritt für Schritt zum vollständigen Angebot zurückzukehren. Heute sind wir mit 459 Viertelzügen unterwegs. Ende Oktober werden es rund 480 sein. Die Abarbeitung der langfristigen und komplexen technischen Herausforderungen führt endlich zu spürbaren Ergebnissen."

Die verbesserte Fahrzeugsituation versetzt die S-Bahn Berlin zudem in die Lage, auch bei Großveranstaltungen künftig mehr Kapazitäten bereit stellen zu können. Das Unternehmen bereitet sich intensiv auf den zu erwartenden Andrang zum Bundesligaspiel Hertha BSC gegen Stuttgart und den Papstbesuch vor.


Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
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Deutschland setzt hohe Standards für den Schutz von Tieren PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 17. August 2011
Berlin (pressrelations) -
Deutschland setzt hohe Standards für den Schutz von Tieren


Bundeskabinett beschließt Tierschutzbericht 2011

Die Bundesregierung hat beim Tierschutz zahlreiche Erfolge auf nationaler und europäischer Ebene erzielt. Eine Bilanz zieht der "Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes 2011", den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Wie der aktuelle Bericht verdeutlicht, hat die Bundesregierung den Tierschutz konsequent verstärkt und dabei auch viele Bedenken und Anregungen der Bürger und der Verbände aufgegriffen.

Auf Druck Deutschlands gibt es mittlerweile europaweit Verkehrsverbote für Hunde- und Katzenfelle sowie für Robbenerzeugnisse. Darüber hinaus wurde der Schutzstandard für Versuchstiere deutlich verbessert. "Beim Tierschutz hat Deutschland europaweit Maßstäbe gesetzt. Auf unsere hohen Tierschutzstandards können wir stolz sein", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin am Mittwoch in Berlin.

National wurden die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um spezifische Regelungen an das Halten von Masthühnern ergänzt. Im Ergebnis gelten damit in Deutschland höhere Anforderungen als es das europäische Recht vorsieht. Die Haltung von Legehennen in konventionellen, nicht-ausgestalteten Käfigen ist in Deutschland seit 2010, also zwei Jahre früher als in der Europäischen Union, ausnahmslos verboten. Im März 2008 ist die Zirkusregisterverordnung in Kraft getreten: Die Haltung von Zirkustieren kann dadurch besser überwacht werden. Ferner wurden 2009 die Leitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten aktualisiert. Unterstützung gab es für wichtige Forschungsaktivitäten im Nutztierbereich und vor allem zur Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch.

"Wir werden diesen Weg entschlossen fortsetzen und den Schutz der Tiere weiter ausbauen", sagte Bleser. In einem nächsten Schritt sollen spezifische Haltungsanforderungen für Mastkaninchen festgelegt werden. Darüber hinaus ist ein Verordnungsentwurf zur Kleingruppenhaltung für Legehennen in der parlamentarischen Beratung.

Auf europäischer Ebene setzt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für eine freiwillige Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein. "Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein eindeutiges Kaufkriterium an die Hand bekommen, an dem sie erkennen können, wenn Lebensmittel nach noch höheren Standards produziert wurden als ohnehin gesetzlich vorgeschrieben", sagte Bleser. Zudem überarbeitet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) derzeit das sogenannte Säugetiergutachten, das insbesondere für die Haltung von Tieren in Zoos von Bedeutung ist.

Der Tierschutzbericht wird alle vier Jahre durch das BMELV veröffentlicht.


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Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 17. August 2011
Berlin (pressrelations) -
Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand


Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte zur Einrichtung einer Regierungskommission beschlossen, mit der die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung seit dem 11. September 2001 kritisch überprüft wird. Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die neue Regierungskommission steht für die von dieser Bundesregierung eingeleitete Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik. Bereits im Koalitionsvertrag haben sich FDP und Union darauf verständigt, das einseitige Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze zu beenden.
Mit der neuen Kommission wird die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung der vergangenen zehn Jahre einer umfassenden und kritischen Gesamtschau unterzogen. Die Kommission wird eine übergeordnete rechtsstaatliche Perspektive einnehmen und konkrete Empfehlungen für die künftige Gesetzgebung und Sicherheitsstruktur erarbeiten.
Bei fast 30 neuen Gesetzen seit dem 11. September 2001 war ein distanziertes, sachliches Abwägen zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und den verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechten kaum noch möglich. Ein Schwerpunkt der Untersuchung wird nun die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse in den letzten zehn Jahren sein. Das Austarieren von Freiheit und Sicherheit beginnt gerade im sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung mit präzisen Analysen zu Tiefe und Streubreite der staatlichen Eingriffe in geschützte Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Auf dem Prüfstand der Regierungskommission steht auch die Organisation der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden. Die Trennungslinie zwischen Polizei und Nachrichtendiensten droht zu verwischen, wenn die Polizei immer weiter im Vorfeld tätig wird und Nachrichtendienste über polizeiähnliche Befugnisse verfügen. Die Regierungskommission soll Aufgabenüberschneidungen aufdecken und kritisch bewerten, zum Beispiel bei vermeidbaren Doppelzuständigkeiten zwischen MAD und Bundesamt für Verfassungsschutz.
Für die Arbeit der Regierungskommission gibt es einen klaren Zeitplan. Bereits im Herbst dieses Jahres wird die Kommission eingesetzt, schon im nächsten Jahr soll ein erster Zwischenbericht vorliegen.

Zum Hintergrund:
Die Bundesregierung hat heute Eckpunkte zur Einrichtung einer "Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001" beschlossen.
Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika sind die Sicherheitsgesetze kontinuierlich ausgeweitet worden. Ein Gutachten aus dem Deutschen Bundestag zählt 26 Gesetze und internationale Abkommen zur Terrorismusbekämpfung allein zwischen 2001 und 2008. Dazu gehörten etwa die nach dem damaligen Bundesinnenminister benannten Sicherheitspakete Schily I und II in den Jahren 2001 und 2002, die so genannte Anti-Terror-Datei aus dem Jahr 2006 sowie mehrere bereits für verfassungswidrig erklärte Regelungen, zum Beispiel das Luftsicherheitsgesetz, mit dem im Notfall der Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt werden sollte, oder die ebenfalls für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung.
Die einzusetzende Regierungskommission wird diese Entwicklung kritisch untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen den Terrorismus sowie für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur ziehen. Dabei soll sie auch technische Neuerungen und die Vorgaben der EU in den Blick nehmen. Geplant ist darüber hinaus eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten.
Die Regierungskommission wird unter der gemeinsamen Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz eingerichtet und geleitet. Den gemeinsamen Vorsitz haben der Bundesminister des Innern und die Bundesministerin der Justiz. Daneben werden der Regierungskommission insgesamt acht Experten angehören, jeweils einer aus den beiden Ministerien und sechs externe Experten.
Die Einrichtung der Regierungskommission steht in engem Zusammenhang mit einem weiteren Beschluss des Bundeskabinetts vom heutigen Tag, der die Einigung der Koalitionspartner zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) umsetzt. Anstelle der ursprünglich diskutierten Verschärfung, Entfristung oder pauschalen Verlängerung der auslaufenden Geheimdienstbefugnisse hatte sich die Bundesregierung auf ein rechtsstaatlich differenziertes Vorgehen verständigt. Regelungen, die sich als entbehrlich erwiesen haben, werden ersatzlos gestrichen. Andere Regelungen, die sich als sinnvoll erwiesen haben, werden erneut befristet verlängert, allerdings mit deutlichen Verbesserungen der rechtsstaatlichen Kontrolle und des Grundrechtsschutzes versehen.
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Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt
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