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Strafbare Unfallflucht nach Kratzer mit Mülltonne oder Einkaufswagen PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 14. May 2008
Düsseldorf (pressrelations) -

Strafbare Unfallflucht nach Kratzer mit Mülltonne oder Einkaufswagen

Einer der häufigsten Irrtümer von Verkehrsteilnehmern ist, dass eine Unfallflucht immer nur von motorisierten Personen begangen werden kann. Mitnichten: Das unachtsame Schieben einer Mülltonne oder der kleine Rempler mit dem Einkaufswagen reichen aus, um sich im Zweifelsfall wegen einer Straftat verantworten zu müssen. „Bei der Unfallflucht kommt es lediglich darauf an, dass es zu einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr kommt“, warnt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf. „Ein Unfall ist bereits die Schramme an einem geparkten Fahrzeug. Und wer seine Mülltonne über eine Straße schiebt, nimmt halt am öffentlichen Straßenverkehr teil.“

Auf ein Fahrzeug kommt es nicht an. Unfallbeteiligter kann jeder sein, der mit seinem Verhalten irgendwie zum Unfall beigetragen hat. „Auch wer meint, dass ihn nach den Umständen keine Schuld trifft, muss deshalb eine angemessene Zeit am Unfallort bleiben und die Feststellung seiner Personalien ermöglichten“, betont Demuth. Der Experte für Verkehrsstrafrecht verweist auf Sinn und Zweck des Straftatbestandes Unfallflucht: Dieser soll verhindern, dass ein Geschädigter die Möglichkeit verliert, festzustellen, wer den Schaden eventuell verursacht hat und somit haftet.

Was alles zum öffentlichen Straßenverkehr zählt, wird von den Gerichten sehr weit ausgelegt. So argumentierte das Landgericht Berlin vor kurzem im Fall des Mülltonnenschiebers, das Rollen von Mülltonnen an den Straßenrand werde in der Bevölkerung überwiegend als Handlung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr angesehen. Der Mann wurde, da er ein Fahrzeug beschädigt hatte, trotzdem aber weitergegangen war, wegen Unfallflucht verurteilt. „Und für Parkplätze von Supermärkten gilt, dass diese zumindest dann zum öffentlichen Straßenverkehr gehören, wenn sie allgemein zugänglich sind – also in der Regel zur Geschäftszeit“, erklärt Demuth. „Die Richter orientieren sich bei Handlungen, die sie dem öffentlichen Straßenverkehrsgeschehen zuordnen, an der natürlichen Verkehrsauffassung, also dem, was nach Ansicht der Allgemeinbevölkerung noch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht.“

Einen guten Rat gibt Demuth allen Kinderwagen-, Einkaufswagen- und Mülltonnenchauffeuren mit auf den Weg: „Mehr, als sich unter Angabe seiner Personalien beim Geschädigten als Unfallbeteiligter vorzustellen, muss und sollte man nicht tun. Die Gefahr, sich durch Aussagen zum Unfallgeschehen selber zu belasten, ist zu groß. Kommt die Polizei hinzu, gibt es erst recht nur noch eine richtige Reaktion: kompromissloses Schweigen!“

Infos: www.cd-recht.de

Hinweis für die Redaktion
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
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F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
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Internationale Parlamentarierguppe fordert Schließung Guantánamos PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 14. May 2008
Berlin (pressrelations) -
Internationale Parlamentarierguppe fordert Schließung Guantánamos
Zum Auftakt der Gespraeche mit der US-Administration ueber das Lager in Guantánamo erklaert der Sprecher fuer Menschenrechte und humanitaere Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:
Das Gefangenenlager in Guantánamo auf Kuba muss endlich geschlossen werden. Diese Forderung werden wir in einer internationalen Parlamentariergruppe in Washington bei ihren Gespraechen mit Vertretern von Senat, Repraesentantenhaus und Regierung vortragen. Auch ueber Auslieferungsfluege und Geheimgefaengnisse soll gesprochen werden.
Die von Amnesty International organisierte Reise findet zu einem Zeitpunkt statt, in der die menschenverachtenden Verhoermethoden in Guantánamo erneut ins Bewusstsein gerufen werden: In seinem viel beachteten Buch 'Torture Team' beschreibt der britische Juraprofesseor Philippe Sands eindruecklich die von hoechster Stelle angeordnete systematische Folter von Haeftlingen.
Selbst die engsten Verbuendeten der USA im Anti-Terror-Kampf haben sich mittlerweile der weltweiten Koalition der Kritiker des Lagers angeschlossen. Eine Aufloesung des Lagers ist jedoch anscheinend nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die USA 'verbessern' die Rahmenbedingungen der Unterbringung und errichten Gebaeude fuer fragwuerdige Militaertribunale.
Amnesty International hat eine internationale Unterschriftenaktion von Parlamentariern gegen das Gefangenenlager initiiert und am 11. Januar 2008, dem 6. Jahrestag der Eroeffnung von Guantánamo, dem amerikanischen Kongress eine Erklaerung mit ueber 1.200 Unterschriften von Parlamentariern uebergeben. Die Forderungen der Erklaerung werden von der Parlamentariergruppe jetzt auch persoenlich vorgebracht.
2008 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
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Fußball-EM 2008 PDF Drucken E-Mail
Wednesday, 14. May 2008
München (pressrelations) -
Fußball-EM 2008
Kein Heimspiel für Autofahrer
ADAC: Bei Missachtung der Verkehrsregeln drohen hohe Bußgelder
Während der Fußball-Europameisterschaft 2008 wird an den österreichischen Grenzen vorübergehend wieder kontrolliert. Aus diesem Grund weist der ADAC darauf hin, dass Fußballfans, die mit dem Auto zu einem Spiel nach Österreich fahren, den Personalausweis oder Reisepass bereithalten müssen. Auch an den schweizerischen Grenzen wird in der Zeit von 7. bis 29 Juni 2008 verstärkt kontrolliert, was zu Verzögerungen bei der Anreise führen kann.
Um schnell und ohne Ärger ins österreichische Fußballstadion zu kommen, sollten Autofahrer auf folgende Bestimmungen achten: Die Benutzung von Autobahnen ist nur mit gültiger und ordnungsgemäß angebrachter Vignette erlaubt. Bei Fahren ohne Vignette droht eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro. Eine Warnweste ist mitzuführen und bei Pannen oder Unfällen zu tragen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt bei 130 km/h. Auch die Promillegrenze von 0,5 darf nicht überschritten werden. Außerdem gelten in den meisten Städten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur am Beginn und Ende des Parkbereichs durch ein Schild hingewiesen wird. Handelt es sich um ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen Zonen nicht angezeigt. Parkverstöße werden mit mindestens 21 Euro geahndet.
In der Schweiz sollten besonders die folgenden Verkehrsregeln eingehalten werden: Das Befahren von Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen mit weiß grüner Beschilderung ist gebührenpflichtig. Es gibt lediglich eine Jahresvignette für 25 Euro. Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 120 km/h. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Gelbe Kreuze am Fahrbandrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot. Außerdem besteht an gelben Linien am Fahrbahnrand Halteverbot. In Städten mit sogenannten „Blauen Zonen“ ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß Beschilderung gestattet. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
Die Missachtung der Bestimmungen wird mit teilweise hohen Bußgeldern geahndet. Die Verkehrsvorschriften in der Schweiz und in Österreich werden laut ADAC während der EM verstärkt überwacht und Bußgelder an Ort und Stelle kassiert. Geldstrafen, die nicht direkt in Österreich vollstreckt werden, können nachträglich auch in Deutschland eingetrieben werden.
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